Brandenburg: Mehr Geld für Kommunen

Veröffentlicht am 03.04.2018 in Landespolitik

Mehr als 105 Millionen Euro erhalten die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg in diesem Jahr zusätzlich. Auf Basis des Nachtragshaushalts für 2018 und des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes hat das Ministerium der Finanzen jetzt die so genannten Schlüsselzuweisungen festgesetzt.

Mehr als 105 Millionen Euro erhalten die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg in diesem Jahr zusätzlich. Auf Basis des Nachtragshaushalts für 2018 und des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes hat das Ministerium der Finanzen jetzt die so genannten Schlüsselzuweisungen festgesetzt.

Woher stammt das Geld?

Nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz hat die Landesregierung den Gemeinden, Städten und Landkreisen Gelder für deren Etats zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2018 ist dieser Finanzausgleich um rund 105 Millionen auf insgesamt 2,080 Milliarden Euro angewachsen. Die Kommunen erhalten in diesen Tagen entsprechende Bescheide über die für sie festgesetzten Zuweisungen. Die Gelder stammen aus den laufenden Steuereinnahmen. Diese sind wegen der guten wirtschaftlichen Wetterlage noch einmal gestiegen.

Wer erhält wieviel?

Der wesentliche Teil der Finanzausgleichsmasse sind allgemeine Schlüsselzuweisungen: Sie betragen 2018 insgesamt 1,736 Milliarden Euro. Davon erhalten die vier kreisfreien Städte zusammen knapp 380 Millionen Euro und damit rund 24 Millionen Euro mehr als in den Orientierungsdaten 2018 ausgewiesen waren: Für Brandenburg an der Havel steigen die Schlüsselzuweisungen um rund 3,2 auf 72,8 Millionen Euro (+4,55 Prozent), für Cottbus um rund 5,3 auf 103,2 Millionen Euro (+5,41 Prozent), für Frankfurt (Oder) um knapp 2,5 auf knapp 57,3 Millionen Euro (+4,52 Prozent) und für die Landeshauptstadt Potsdam um rund 13,1 auf knapp 146,7 Millionen Euro (+9,83 Prozent). Auch die 14 Landkreise profitieren von den erhöhten allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Sie erhalten zusammen um 30,5 Millionen Euro höhere Schlüsselzuweisungen für 2018 als in den Orientierungsdaten 2018 ausgewiesen waren (siehe Tabelle).

Wer profitiert am meisten?

Bei diesen Städten und Gemeinden steigen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen überdurchschnittlich: Hoppegarten (Märkisch-Oderland) um 658.535 auf rund 3,6 Millionen Euro (+22,30 Prozent), Berkholz-Meyenburg (Uckermark) um 24.234 auf 289.249 Euro (+9,14 Prozent), Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) um 586.789 auf knapp 5 Millionen Euro (+13,38 Prozent) und Dallgow-Döberitz (Havelland) um 446.757 auf rund 3,1 Millionen Euro (+16,69 Prozent).

Wie wird gerechnet? 

Die Schlüsselzuweisungen werden nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz berechnet: Berücksichtigt wird die eigene Steuerkraft, der Finanzbedarf der Kommune und deren Einwohnerzahl (sowie die „Einwohnerveredlung“ bei entsprechender Gemeindegröße). Gegenüber den Orientierungsdaten 2018 steigen die nun festgesetzten Zuweisungen für die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte durchschnittlich um 6,35 Prozent. Insgesamt teilen sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen wie folgt auf:

Kreisfreie Städte für Kreisaufgaben:

72.948.000 Euro

+4.575.000 Euro*

 

Kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte für Gemeindeaufgaben

1.177.587.000 Euro

+73.857.000 Euro*

Landkreise

486.319.000 Euro

+30.501.000 Euro*

* im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan 2018

 

Hintergrund:

Schlüsselzuweisungen 2018 an Landkreise

Vergleich der Schlüsselzuweisungen 2018 und Orientierungsdaten 2018:

Landkreis

Einwohner

Schlüsselzuweisungen

 

insgesamt

 

Abweichung

 

Orientierungs-
daten 2018

Festsetzung 2018

absolut

pro Einw.

relativ

 

 

 

%

 

3

4

5

6

7

 

Barnim

179.365

38.754.474

41.626.293

2.871.819

16,01

7,41

 

Dahme-Spreewald

166.074

0

0

0

0,00

0,00

 

Elbe-Elster

104.397

34.193.845

35.631.486

1.437.641

13,77

4,20

 

Havelland

159.685

37.344.168

40.072.249

2.728.081

17,08

7,31

 

Märkisch-Oderland

191.685

48.108.497

51.200.646

3.092.149

16,13

6,43

 

Oberhavel

208.639

29.167.261

32.462.855

3.295.594

15,80

11,30

 

Oberspreew.--Lausitz

111.962

29.147.013

30.692.582

1.545.569

13,80

5,30

 

Oder-Spree

178.849

47.630.476

49.153.620

1.523.144

8,52

3,20

 

Ostprignitz-Ruppin

99.414

33.801.696

35.719.420

1.917.724

19,29

5,67

 

Potsdam-Mittelmark

212.207

49.988.678

53.900.057

3.911.379

18,43

7,82

 

Prignitz

77.813

28.585.356

29.909.121

1.323.765

17,01

4,63

 

Spree-Neiße

116.826

34.511.260

36.202.231

1.690.971

14,47

4,90

 

Teltow-Fläming

164.771

30.850.665

33.968.660

3.117.995

18,92

10,11

 

Uckermark

120.878

40.305.502

42.368.027

2.062.525

17,06

5,12

 

insgesamt

2.092.565

482.388.891

512.907.247

30.518.356

14,58

6,33

 

 

Die Höhe der Einnahmen wird geschätzt

Die aktuelle Erhöhung ergibt sich unter anderem aus der Berücksichtigung der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 für das Haushaltsjahr 2018, welche für das Land Mehreinnahmen prognostiziert hatte. Danach beträgt der kommunale Anteil an den Mehreinnahmen des Landes in Höhe von 199 Millionen Euro für das Jahr 2018 rund 39,8 Millionen Euro. Zudem wird die vorläufige Steuerabrechnung für das Jahr 2017 in Höhe von rund 56 Millionen Euro bereits im Jahr 2018 – und somit ein Jahr früher als regulär vorgesehen – an die Kommunen weitergereicht.

Im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz setzt sich die Finanzausgleichsmasse aus der so genannten Verbundmasse und den Einnahmen aus der Finanzausgleichsumlage sowie den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Absatz 3a Finanzausgleichsgesetz des Bundes (sogenannte Hartz IV–Sonderbedarfsergänzungszuweisungen) zusammen. Die Verbundmasse wiederum bildet sich aus 20 Prozent der Landeseinnahmen aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen sowie 40 Prozent der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz des Bundes.

Aus der Finanzausgleichsmasse werden neben den allgemeinen und den investiven Schlüsselzuweisungen für kreisfreie Städte, Gemeinden und Landkreise unter anderem auch der Schul-, Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich gezahlt.

 

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