
Aktuell wird die notwendige Instandsetzung der Flakenfließbrücke vorbereitet. Zum aktuellen Stand antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Guido Beermann auf Anfrage des Mitglied des Landtages Jörg Vogelsänger. Die Informationen zum Baugeschehen:
BU: Kreuzung Friedrichstraße/Beuststraße im April 2022. Foto: Vogelsänger
- An der Flakenfließbrücke wird voraussichtlich im November 2022 das Baufeld freigeräumt. Mit dem eigentlichen Baubeginn ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen.
- Während der gesamten Bauzeit können Fußgänger und Radfahrer den Bereich überqueren. Letztere müssen aber wegen der beengten Verkehrsverhältnisse im Baustellenbereich absteigen.
- Die Stadt Erkner sieht vor, parallel zur Instandsetzung der Flakenfließbrücke den Einmündungsbereich der Beuststraße in die Friedrichstraße und den Gehweg der Friedrichstraße bis zum Kreisverkehr Friedensplatz neu zu gestalten.
- Während der Vollsperrung der Flakenfließbrücke wird die Deckschicht in der Friedrichstraße erneuert.
- Die konkrete Umleitungsstrecke wird gegenwärtig vom Landesbetrieb Straßenwesen erarbeitet.
Dazu der Landtagsabgeordnete und Erkneraner Stadtverordnete Jörg Vogelsänger:
„Die Sanierung der Flakenfließbrücke wird aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen eine große Herausforderung. Besonders wichtig sind dabei rechtzeitige und umfassende Informationen durch den Landesbetrieb Straßenwesen und die Stadt Erkner für die Bürgerinnen und Bürger. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Sanierung der Flakenfließbrücke mit weiteren Maßnahmen in der Friedrichstraße verbunden wird, wie eine neue Deckschicht und die Umgestaltung der Kreuzung Friedrichstraße/Beuststraße. Für die Umgestaltung des Knotenpunktes sind im beschlossenen Haushalt der Stadt Erkner 630.000 € geplant. Die SPD Fraktion unterstützt diese Maßnahme, da damit auch die Verkehrssicherheit erhöht wird“.
Die Bürgerinnen und Bürger werden über Pressemitteilungen sowie über die Baustellen-Infos des Landesbetriebes Straßenwesen informiert. Die Informationen der direkt betroffenen Anlieger erfolgt per Briefwurfsendung durch die beauftragte Baufirma.