Mieter müssen trotz der Corona-Krise und ihrer finanziellen Folgen nicht um ihr Dach über dem Kopf bangen. Bei Bedarf werden Haushalte in Brandenburg unterstützt. Sie erhalten leichteren und einfacheren Zugang zu Wohngeld.
Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger hin. „Wir helfen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die wegen Einkommensverlusten durch die Pandemie die Mietkosten nicht mehr alleine tragen können. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der Fairness: Niemand wird im Stich gelassen!“
Das Land Brandenburg hat die Wohngeldstellen im ganzen Land informiert, wie bei Wohngeldanträgen zu verfahren ist.
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So soll auf Plausibilitätsprüfungen bei den Angaben zum Einkommen verzichtet werden.
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Auch die Prüfung eigener Unterhaltsansprüche aufgrund von Gehaltseinbußen entfällt. Die Nachweispflicht wird auf ein Minimum begrenzt, nur zwingend notwendige Angaben sind zu ermitteln.
„Damit werden einkommensschwache Haushalte entlastet“, so Vogelsänger. Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der u.a. von der Haushaltsgröße und dem Einkommen abhängt.
Keine Kündigung wegen Corona-Ausfällen
Meter sind in der Corona Krise bereits vor dem Verlust ihrer Bleibe geschützt: Kündigungen wegen Mietausfällen sind gegenwärtig auf zwei Jahre untersagt – das gilt auch für Gewerbetreibende. So eine Regelung von Bund und Ländern.
Das hilft zum Beispiel Menschen, die in Kurzarbeit gehen mussten oder deren Einnahmen aus anderen Gründen durch die Pandemie geringer oder ganz entfallen sind. Zahlungsrückstände bei der Miete oder Pacht können bis Juni 2022 beglichen werden.