Die mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes geschaffene Möglichkeit, für bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent, statt 20 Prozent zu begrenzen, ist jetzt auch in Brandenburg umgesetzt worden.
Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg verläuft unterschiedlich. Neben Leerstand in Teilen des berlinfernen Raumes wird Wohnraum in berlinnahen Lagen knapper. Die Folge können steigende Mieten sein. Das Infrastrukturministerium legt einen Entwurf einer Mietkappungsverordnung vor, die noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.
Die mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes geschaffene Möglichkeit, für bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent, statt 20 Prozent zu senken, soll auch in Brandenburg umgesetzt werden.
In Brandenburg gibt es vor allem in den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming vor allem rund um Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt. In 30 Kommunen, wozu u.a. auch Erkner, Neuenhagen und Schöneiche zählen, soll die Mietkappungsgrenze gelten. Die Verordnung soll zum 1. September in Kraft treten.
Hierzu erklärt Jörg Vogelsänger: "Mieten müssen bezahlbar bleiben, gerade für Familien mit geringem Einkommen. Dort wo die Mietpreise stark angestiegen sind, wollen wir die Bremse ziehen. Das betrifft Potsdam und vor allem Kommunen im Speckgürtel. Wir tragen dazu bei, die soziale Schere im Land nicht zu weit auseinander gehen zu lassen."