Mit dem Landesnahverkehrsplan 2008 – 2012 des Landes Brandenburg wurde eine konkrete Planung für den SPNV für diesen Zeitraum und zugleich eine Orientierung für den gesamten ÖPNV bis 2020 vorgelegt. Für die anstehende Fortschreibung für den Zeitraum 2013 – 2017 gilt es, rechtzeitig die notwendigen Vorarbeiten anzugehen. Es ist ein transparentes Verfahren unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure durchzuführen. Hinzu kommt, dass auch für eine umfassende Diskussion in den Regionen und mit den Nachbarländern genügend Raum gegeben werden muss. Für den nun vor uns stehenden Prozess hat die SPD Oder-Spree auf ihrem Unterbezirksparteitag am 23.04.2010 eine Reihe von Grundsätzen verabschiedet.
- Von einem attraktiven Angebot im öffentlichen Personennahverkehr hängt in großem Maße das Funktionieren unseres Landes ab. Dies betrifft die Lebensqualität unserer Bürger und die Standortbedingungen der Wirtschaft.
- Als wesentliche Finanzierungsgrundlage ist der bisherige Anteil des Landes Brandenburg an den Regiomitteln des Bundes ist auch über den Zeitpunkt der Revision im Jahre 2015 sicherzustellen. Unsere Bundestagsabgeordneten sind aufgerufen, unsere Landesregierung bei den Verhandlungen mit dem Bund zu unterstützen.
- Die dem Land nach 2014 zustehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz sind uneingeschränkt weiter für verkehrliche Investitionen zu sichern. Fraktion und Regierung werden gebeten, dies durch eine entsprechende Gesetzesinitiative im Land sicherzustellen. Damit soll auch die Verhandlungsposition der Landesregierung gegenüber dem Bund gestärkt werden.
- Das bisherige Grundnetz im SPNV, einschließlich S-Bahn, hat sich bewährt. Vor allem ist es gelungen, deutlich mehr Personen als Nutzer zu gewinnen. Jetzt kommt es darauf an, dieses Netz zu optimieren. Dabei soll die Optimierung des bestehenden Netzes Vorrang gegenüber Erweiterungen haben. Maßstab soll dabei sein, welches zusätzliche Fahrgastpotential mit welchem Aufwand an Invest- und Betriebskosten erschlossen werden kann.
- Die Bahnleistungen sind wie bisher möglichst im Wettbewerb zu vergeben, dies unter Beachtung der Sicherung der Sozialstandards nach Maßgabe der EU-VO 1370 und des geplanten Brandenburger Vergabegesetzes.
- Für Brandenburg als Flächenland hat der übrige ÖPNV weiter zentrale Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist das ÖPNV-Gesetz in seinem Volumen stabil zu halten und möglichst zu dynamisieren.
- Bei der anstehenden Novellierung des ÖPNV- Gesetzes sind neben der Überprüfung der bestehenden Regelungen auch weitere wirtschaftliche und ökologische Aspekte zu beachten.
- Der bisherige Weg der Stärkung der Aufgabenträger des übrigen ÖPNV soll weiter verfolgt werden. Dies sowie eine verstärkte Zusammenarbeit soll die Aufgabenträger in die Lage versetzen, den komplexen Anforderungen sowohl des ländlichen Raumes als auch des Verflechtungsbereiches mit Berlin gerecht zu werden.
- Der VBB hat sich als Regieebene für den ÖPNV in der Region bewährt. Das damit vorhandene Potential sollte noch breiter genutzt werden.
Hier können Sie den ganzen Initiativantrag nachlesen.