Die Grundrente kommt!

Veröffentlicht am 11.11.2019 in Bundespolitik

Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben. Die Grundrente kommt! Auf die Einzelheiten haben sich heute die Spitzen der Großen Koalition geeinigt. Die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer lobt den Kompromiss als „sozialpolitischen Meilenstein“.

Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt.

Der Einigung nach ist die Grundrente eine Leistung der Rentenversicherung, wie Dreyer am Sonntag in Berlin betonte. Damit werde niemand zum „Bittsteller“.

Denn eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, wie CDU und CSU es wollten, ist vom Tisch. Es wird lediglich unbürokatisch das Einkommen geprüft – durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und den Finanzbehörden. Dabei gelten Freigrenzen für Alleinstehende von 1.250 Euro und für Paare von 1.950 Euro. Ein Freibetrag wird außerdem beim Wohngeld eingeführt, damit die höhere Rente nicht an anderer Stelle wieder verrechnet wird.

Mehr Gerechtigkeit durch die Grundrente! Ab Januar 2021 für bis zu 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.

Fragen und Antworten

Die Grundrente

  • Mehr Rente im Monat!
  • Für alle, die 35 Jahre oder mehr gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit. Wer in dieser Zeit also zu wenig für eine auskömmliche Rente verdient hat, bekommt einen Aufschlag – und damit spürbar mehr als etwa der Betrag in der Grundsicherung.
  • Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ohne sich vorm Sozialamt erklären zu müssen. Nur eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird.
  • Mehr Geld für rund 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner – darunter 80 Prozent Frauen – zum Beispiel eine Friseurin, die 40 Jahre lang für den Mindestlohn (West) gearbeitet hatte. Oder der alleinerziehende Pflegehelfer, der in Teilzeit gearbeitet hatte und zwei Kinder hat.Wer lange gearbeitet hat, wird künftig im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein!
  • Die Grundrente wird solide finanziert, weil sie auf Jahrzehnte verlässlich bleiben muss – unabhängig von Kassenlage und Konjunktur. Und sie muss für alle funktionieren: für jung und alt.
  • Die Grundrente wird nicht zu höheren Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler führen.
  • Klar ist auch, dass die Grundrente nicht durch Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert wird.

Was ist die Idee der Grundrente?

Es geht um Würde, Respekt und Anerkennung. Denn manche Menschen können von ihrer Rente im Alter nicht leben – obwohl sie viele Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Wenn sie über eine lange Zeit nur einen sehr niedrigen Lohn bekommen haben, reicht das Geld nicht für eine auskömmliche Rente. Sie können dann zusätzlich die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen. Im Ergebnis haben sie aber nicht mehr Geld als wenn sie ihr Leben lang gar nicht gearbeitet hätten – und müssen möglicherweise ihre Ersparnisse erst mal verbrauchen, bevor sie Unterstützung bekommen. Das ist ungerecht und würdelos. Denn Leistung sollte sich schließlich auch lohnen!

Warum war die Einigung mit CDU und CSU so schwer?

Die Union hatte sich lange festgelegt auf die so genannte „Bedürftigkeitsprüfung“. Und das heißt: Die komplette Offenlegung der eigenen finanziellen Situation – und des Ehepartners. Muss erst das Familienauto oder das geerbte Häuschen der Oma verkauft werden, bevor man Grundrente beantragen kann? Muss man sich „nackt machen“ auf dem Amt? Für CDU und CSU war die Grundrente also lange wie eine Sozialleistung, die nur unter Bedingungen gewährt wird – und kein Rentenanspruch.

Wir sagen: Wer lange gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss keine Sozialleistung beantragen. Denn wie bei anderen Renten auch geht es um Ansprüche, die man erworben hat. Dafür muss sich niemand rechtfertigen. Bei der Mütterrente beispielsweise käme ja niemand auf die Idee zu prüfen, ob die Rentnerin auf das Geld dringend angewiesen ist. Hinzu kommt: Der Bürokratieaufwand für eine solche Prüfung wäre enorm. Ebenso die entsprechenden Bürokratiekosten – Geld, das wir im Kampf gegen Altersarmut besser einsetzen können.

Die Auseinandersetzung um diesen Punkt hat viel Zeit gekostet. Der jetzt vereinbarte Kompromiss ist tragbar, weil lediglich eine einfache Einkommensprüfung zugrunde gelegt wird. Das macht die Rentenkasse. Niemand muss also aufs Amt und einen eigenen Antrag für die Grundrente stellen. Das Familienauto und Omas Häuschen spielen keine Rolle mehr.

Wie lang war der Weg zur Grundrente?

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf im Alter nicht aufs Sozialamt angewiesen sein. Dafür haben wir jahrelang gekämpft. Jetzt endlich ist es soweit. Die Grundrente kommt! Die Idee ist nicht neu. Die SPD will schon lange etwas für diejenigen tun, die ihr Leben lang eingezahlt haben, aber in der Rente auf keinen grünen Zweig kommen. Zuschussrente, Lebensleistungsrente, solidarische Lebensleistungsrente, gesetzliche Solidarrente – die Idee einer Grundrente gibt es seit vielen Jahren unter unterschiedlichen Namen.

2011 startete CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einen ersten Versuch, eine Grundrente einzuführen. Diese sollte damals noch Zuschussrente heißen. Das Projekt fiel im Dauerzoff der schwarz-gelben Koalition dem Einspruch der CSU zum Opfer.

Den nächsten Anlauf unternahm von der Leyens Nachfolgerin Andrea Nahles (SPD) 2013. Ihr Modell der „Solidarischen Lebensleistungsrente“ scheiterte jedoch am Widerstand in der Union. Nahles‘ Nachfolger Hubertus Heil (SPD) sorgt nun mit der Grundrente für den Durchbruch.

Mit wie vielen Berechtigten wird gerechnet?

Nach ersten Berechnungen der Rentenversicherung werden zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente profitieren, davon sind 80 Prozent Frauen. Nicht nur künftige, sondern auch schon heutige Rentnerinnen und Rentner.

Welche Nachweise muss ich anbringen?

Nachweise müssen nicht eigens erbracht werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jenen, die Anspruch auf die Rente, den Betrag automatisch aus.

Wie viel Geld bekommt der Einzelne?

Die Höhe der Grundrente ist abhängig von den Rentenpunkten, die man im Erwerbsleben gesammelt hat.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Voraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von 35 Jahren „Grundrentenzeiten“. Dies sind Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit, Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen, rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.

Für diese Zeiten werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte um einen Zuschlag erhöht, dies sind „Grundrentenbewertungszeiten“. Außerdem werden beim Zuschlag auch Kindererziehungszeiten mit (ab 1992) geborenen Geschwistern berücksichtigt, die wegen Gleichzeitigkeit höhergewertet werden. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für „Grundrentenbewertungszeiten“ (jedoch höchstens 35 Jahre) werden aufgewertet, maximal auf 0,8 Entgeltpunkte.

Wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben?

Nein, eine solche Prüfung kennt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Es geht im Übrigen um die Anerkennung einer Lebensleistung – wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll nicht gezwungen werden, sich vor dem Sozialamt zu erklären. Bei der Bedürftigkeitsprüfung würden schon finanzielle Rücklagen ab 5000 Euro angerechnet oder ein kleines Eigenheim.

Wenn nicht, warum nicht?

Was machen wir mit der berühmten Zahnarzt-Gattin? Sie ist sicherlich nicht die die typische Bezieherin einer Grundrente. Dennoch gibt es natürlich auch solche Fälle. Als Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Mann müsste sie die höheren Einkünfte aber auch wieder versteuern. Wegen einiger weniger Beispiele aber eine Bedarfsprüfung für alle einzuführen, wäre nicht nur unangemessen allen anderen gegenüber – sondern wegen der erheblichen Bürokratiekosten auch unwirtschaftlich.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Es wird zu keinen Beitragserhöhungen durch die Grundrente kommen. Finanziert wird sie durch einen höheren Steuerzuschuss in die Rentenkasse – Geld, das unter anderem durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer zur Verfügung steht.

 

Für Sie vor Ort

Bürgerbüro NEUENHAGEN

Sprechzeiten
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Straße 32A
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bürgerbüro ERKNER

Sprechzeiten
Montag          13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag   13:00 - 16:00 Uhr
Friedrichstraße 22a

15537 Erkner
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bitte verabreden Sie einen Termin mit dem
Landtagsabgeordneten Jörg Vogelsänger

 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

FÜR SIE IM BUNDESTAG

Mathias Papendieck

Wahlkreis 63: LOS, FFO