Öffentlicher Personennahverkehr im ländlichen Raum erhalten und wirtschaftlich gestalten

Veröffentlicht am 16.08.2012 in Allgemein

Beschluss des Landesvorstandes der SPD Brandenburg vom 10. August 2012

Die Landesregierung wird aufgefordert, das nachfolgende 10-Punkte-Programm zur Mobilität im ländlichen Raum gemeinsam mit den genannten Beteiligten umzusetzen.

  1. Der SPNV bleibt auch weiterhin die grundlegende Raumerschließungs-komponente für das Land Brandenburg und wird ergänzt durch die darauf abzustimmenden Angebote der Landkreise und kreisfreien Städte im Bus- und Straßenbahnverkehr (üÖPNV). Dazu ist das Zielnetz 2016 und das Perspektivnetz Brandenburg zu entwickeln. Für die Regionalbahnverbindungen mit derzeit geringen Fahrgastzahlen bedarf es besonderer Anstrengungen zur Aktivierung der Verkehrspotenziale.
  2. Die beteiligten Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen sind insbesondere hier aufgerufen, im Interesse ihrer wirtschaftlichen Perspektive und damit auch ihrer Beschäftigten den Bahnkunden einen guten Service zu unterbreiten. Hierzu gehört auf Seiten der Infrastrukturunternehmen insbesondere eine fahrgastfreundliche und barrierefreie Ausgestaltung der Stationen sowie eine Infrastruktur, die konkurrenzfähige Fahrzeiten zulässt.
  3. Die beteiligten Landkreise als Aufgabenträger des regionalen und lokalen Busverkehrs sind aufgerufen, den ÖPNV so zu gestalten, dass die Bahnlinien für mehr Fahrgäste attraktiv werden und die Umsteigepunkte fahrgastfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören vor allem die Verknüpfung statt Parallelführung von Linien und Fahrplänen. Gemeinsam mit den Kommunen sind mit einfachen Mitteln mehr Stellplätze für PKW und Fahrräder an den Bahnhöfen zu schaffen. Weitere kommunale Planungen (z.B. Bauleitplanung) sind auf eine Stärkung des Schienenverkehrs auszurichten.
  4. Die Tourismusverbände und touristischen Unternehmen sind aufgerufen, die Bahnanbindung bei ihren Marketingaktivitäten offensiv zu berücksichtigen und Anreisen mit der Bahn zu erleichtern.
  5. Die Wirtschaftsverbände und die Unternehmen in der Region sind aufgerufen, die Wirtschaftlichkeit der Bahnanbindung durch die Abwicklung von Schienengüterverkehren oder die Ausgabe von Jobtickets für ihre Mitarbeiter zu stärken.
  6. Bürger, Vereine und Schulen sind aufgerufen, mit der häufigen Nutzung der Bahnangebote aufgrund besserer Auslastung das Risiko einer Abbestellentscheidung zu reduzieren.
  7. Das Land und der VBB werden eine offensive Marketing- und Werbe-kampagne für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen durchführen.
  8. Zur Unterstützung einer Aktivierung der Regionalbahnstrecken sollen regionale Initiativen seitens des Landes und des VBB unterstützt werden. Dies können z.B. Streckenbeiräte sein, in denen die Aktivitäten und Beteiligten koordiniert werden.
  9. Das Land wird sich beim Bund aktiv für die Beibehaltung der Mittelhöhe sowie die weitere Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des SPNV ab 2015 einsetzen. Die Beibehaltung der Mittelhöhe für Verkehrsbestellungen ist unabdingbar, damit das Land auch weiterhin seiner Aufgaben als Aufgabenträger für den SPNV gereicht werden kann. Es wird darauf hinwirken, dass der Bund die Risiken einer überproportionalen Steigerung von Infrastruktur- und Energiepreisen übernimmt. Die Zweckbindung für die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz für den ÖPNV bleibt erhalten.
  10. Das Land wird aktiv auf den Bund und die bundeseigenen Infrastrukturunternehmen einwirken, um die Regionalisierung der Schieneninfrastruktur der Regionalnetze voranzutreiben, damit die hohen Infrastrukturkosten gesenkt werden können.

 

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